Der alte Hohlweg der Schloßstraße erinnert noch in seinem Namen an die Verbindung zwischen der Altstadt Flensburgs und der Duburg. Dass Duburg, der sogenannte „Amtsgrund“, bis zu seiner Eingemeindung 1875 eine eigenständige Kommune außerhalb Flensburgs war, ist im Stadtbild nicht mehr ablesbar. Die Stadtgrenze verlief unmittelbar unterhalb/östlich des Grundstücks Schloßstraße 16. Da das Grundstück Schloßstraße 16 außerhalb von Flensburg lag, galt dort nicht das Bauverbot außerhalb der Stadtbefestigung, das erst 1796 aufgehoben wurde.
So ist das Grundstück Schloßstraße 16 schon im 18. Jahrhundert bebaut worden. Das Vorderhaus ist der Barockzeit zuzurechnen, wurde wohl um 1770 errichtet und zählt zur frühen Bebauung des Amtsgrunds. Im frühen 19. Jahrhundert entstanden auf dem Grundstück noch ein Haus mit einem „Tonnendach“ und ein weiteres Gebäude.